Leistungsvergütung der Pflegeberatung
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Meine Beratungsangebote im Vergleich

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Pflege-Check

Erste Orientierung
und klare Antworten

€ 79,00  
 

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  • Persönliches Beratungsgespräch (ca. 60 Minuten)
  • Analyse Ihrer aktuellen Situation
  • Erste Einschätzung zu Ansprüchen und Leistungen
  • Konkrete Handlungsempfehlungen
  • Individueller Maßnahmen- und Versorgungsplan
  • Unterstützung bei Anträgen und Formalitäten
  • Priorisierung der nächsten Schritte
  • Schriftliche Zusammenfassung
  • Nachbetreuung für Rückfragen
  • Intensive Begleitung über mehrere Wochen
  • Unterstützung bei allen relevanten Anträgen
  • Vorbereitung auf Begutachtungen
  • Laufende telefonische und schriftliche Unterstützung
  • Flexible Ratenzahlung möglich
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Pflege-Fahrplan

Ihr individueller Plan
für eine sichere Pflege

€ 269,00 pro Fall
 

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  • Persönliches Beratungsgespräch (ca. 60 Minuten)
  • Analyse Ihrer aktuellen Situation
  • Erste Einschätzung zu Ansprüchen und Leistungen
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Beliebteste Wahl

Rundum-Begleitung

Persönliche Unterstützung
bis alles geregelt ist

€ 49,00 / Monat*

Mindestlaufzeit 12 Monate,
anschließend monatlich kündbar

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  • Persönliches Beratungsgespräch (ca. 60 Minuten)
  • Analyse Ihrer aktuellen Situation
  • Erste Einschätzung zu Ansprüchen und Leistungen
  • Konkrete Handlungsempfehlungen
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Beliebteste Wahl

Alle Preise inkl. MwSt. * Bei der Rundum-Begleitung beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Danach ist der Vertrag monatlich kündbar.

Vertraulich, zuverlässig
und unabhängig
Persönliche Beratung
auf Augenhöhe
Individuelle Lösungen
statt Standard
Über 30 Jahre Erfahrung
im Gesundheits- und Pflegebereich
Wie finde ich das passende Paket?
Ich helfe Ihnen gerne weiter:
+43 (0)5332 / 22 8 55
Weitere Tätigkeiten, Beratungsdienstleistungen und Services Tarif
Medizinische Hauskrankenpflege, je angefangene Stunde € 69,90 / Std.
Online-Beratung per Videofonie, je angefangene Stunde € 69,90 / Std.
Telefonische Beratung, je angefangene Stunde € 69,90 / Std.
Fahrtkosten € 0,50 / km

Alle Dienstleistungen werden nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG §14 ff) durchgeführt:

  1. Die pflegerischen Kernkompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfassen die eigenverantwortliche Erhebung des Pflegebedarfes sowie Beurteilung der Pflegeabhängigkeit, die Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung, Kontrolle und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen (Pflegeprozess) in allen Versorgungsformen und Versorgungsstufen, die Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung im Rahmen der Pflege sowie die Pflegeforschung.
  2. Die pflegerischen Kernkompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfassen im Rahmen der Gesundheits- und Krankenpflege insbesondere:
    1. Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess,
    2. Planung und Durchführung von Pflegeinterventionen bzw. -maßnahmen,
    3. Unterstützung und Förderung der Aktivitäten des täglichen Lebens,
    4. Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes,
    5. theorie- und konzeptgeleitete Gesprächsführung und Kommunikation,
    6. Beratung zur Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen,
    7. Förderung der Gesundheitskompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention,
    8. Erstellen von Pflegegutachten,
    9. Delegation, Subdelegation und Aufsicht entsprechend dem Komplexitäts-, Stabilitäts- und Spezialisierungsgrad der Pflegesituation,
    10. Anleitung und Überwachung von Unterstützungskräften sowie Anleitung, Unterweisung und begleitende Kontrolle von Personen gemäß §§ 3a bis 3d,
    11. Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden,
    12. ethisches, evidenz- und forschungsbasiertes Handeln einschließlich Wissensmanagement,
    13. Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenz,
    14. Mitwirkung an fachspezifischen Forschungsprojekten und Umsetzung von fachspezifischen Forschungsergebnissen,
    15. Anwendung komplementärer Pflegemethoden,
    16. Mitwirkung im Rahmen von Qualitäts- und Risikomanagement,
    17. Psychosoziale Betreuung in der Gesundheits- und Krankenpflege.

 

Daher sind die Leistungsvergütungen gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG Umsatzsteuer befreit.

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