Befreiung ORF-Beitrag
von Olaf Stephany

Können Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderung eine Befreiung vom ORF-Beitrag (ehemals Rundfunkgebühr(GIS)) beantragen?
Ja, Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom ORF-Beitrag oder Haushaltsumlage (ehemals GIS) beantragen. Zusätzlich zur Befreiung vom ORF-Beitrag (Radio und Fernsehen) ist auch eine Befreiung von den Entgelten für den Telefonanschluss möglich.
- Voraussetzungen für die Befreiung
Die Befreiung kann beantragt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Pflegebedürftigkeit
- Bezug von Pflegegeld.
Einkommensgrenzen
- Das Gesamteinkommen des Haushalts darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze wird jährlich angepasst. Sie umfasst:
- Einkommen der Antragstellerin/des Antragstellers.
- Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern, die im selben Haushalt wohnen.
Richtwerte 2025 (Beispiel für Netto-Haushaltseinkommen ohne Pflegegeld):
- Einzelperson: ca. 1.426,87 €
- Ehepaar: ca. 2.251,03 €
(Je nach Haushaltssituation können diese Beträge variieren.) - Für jede weitere Person 220,16 €
Behinderung
- Vorliegen einer Behinderung der Gehörlosigkeit, die im Behindertenausweis bestätigt ist.
- Fachärztliches Attest über die Gehörlosigkeit bzw. die schwere Hörbehinderung.
Sozialhilfe oder Mindestsicherung
- Bezug von Mindestsicherung oder ähnlichen Sozialleistungen.
- Beantragbare Leistungen
Folgende Entgelte können erlassen werden:
- ORF-Beitrag: Für Radio und Fernsehen.
- Telefonentgeltbefreiung: Für Festnetzanschlüsse (bei einigen Mobilfunkanbietern gibt es ebenfalls Vergünstigungen).
- Wie kann die Befreiung beantragt werden?
Antragstellung
- Der Antrag auf Befreiung muss bei der OBS - ORF-Beitrags Service GmbH eingereicht werden.
- Das Formular ist online abrufbar oder kann telefonisch angefordert werden. Oder bei Gemeindeämtern, Magistratischen Bezirksämter abgeholt werden.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über Pflegegeld oder Behinderung:
- Bescheid über Pflegegeld oder
- Behindertenausweis mit mindestens 50 % Behinderungsgrad.
- Nachweis des Einkommens:
- Lohn- oder Pensionsabrechnungen der letzten Monate.
- Bescheid über Mindestsicherung (falls zutreffend).
- Meldezettel:
Zur Bestätigung des Wohnsitzes. - Beitragsnummer:
Diese steht auf der Rundfunkanmeldung.
Einreichung des Antrags
- Postalisch:
OBS - ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien. - Online: Über die Website https://orf.beitrag.at .
- Telefonisch: Antrag anfordern oder Unterstützung bei der Antragstellung unter der OBS-Hotline: 050 200 800 (Mo.-Fr. 07:00-19:00 Uhr).
- Fax: 050 200 300
- E-Mail: service@orf.beitrag.at
- Vorab kann man die Befreiung über den Befreiungs-Rechner (https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner) mit den eigenen Zahlen anschauen ohne persönliche Daten bekannt zu geben. Und erst wenn hier eine Befreiung bestätigt wird, kann der Antrag weiter ausgefüllt werden.
- Dauer und Gültigkeit
- Nach Einreichung des Antrags prüft die OBS die Unterlagen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen.
- Die Bewilligung ist meist befristet und es wird vor Ablauf der Befreiung ein Erinnerungsschreiben (Ablaufverständigung) zu gesendet.
- Wichtige Hinweise
- Wenn sich die finanzielle oder persönliche Situation ändert (z. B. Erhöhung des Pflegegeldes oder Wegfall von Einkünften), sollte die OBS sofort informiert werden, da dies die Berechtigung beeinflussen kann.
- Auch Haushaltsgemeinschaften mit einer Person, die Anspruch auf Befreiung hat, können profitieren – die Befreiung gilt für den gesamten Haushalt.
Mit einer erfolgreichen Antragstellung können pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung von einer erheblichen finanziellen Entlastung profitieren.
Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!
Per Kontaktformular, unter Telefon 05332 / 22 8 55 oder E-Mail: info@homecaremanager.at!
Gemeinsam streben wir danach, Ihre Gesundheitsversorgung auf ein neues Niveau zu heben. Ich freue mich darauf, Sie bald unterstützen zu dürfen!
