Neue Regelung bei der Pflegegeldeinstufung

von Florian Pletzer

Neue Regelung seit 01.07.2020 bei der Pflegegeldeinstufung bezüglich sonstiger Körperpflege

Kann eine pflegebedürftige Person die tägliche Körperpflege selbstständig durchführen, bedarf jedoch der Hilfe beim Wannen- oder Duschbad, so ist ein Pflegebedarf von 10 Stunden pro Monat (20 Minuten pro Tag) unter dem Begriff „sonstige Körperpflege“ anzunehmen. Früher gab es hier nur 4 Stunden.

Daher kann es sein, dass durch diese neue Berücksichtigung eine höhere Pflegegeldstufe gebührt.

Gern helfe ich Ihnen dabei, die angemessene Pflegegeldstufe zu bekommen!

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