Pflegegeldantrag und Unterlagen
Wie beantragt man Pflegegeld, und welche Unterlagen sind dafür erforderlich?
In Österreich wird das Pflegegeld bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt oder bei der zuständigen Pflegegeldstelle beantragt, je nachdem, in welchem System die betroffene Person versichert ist. Hier sind die Schritte im Detail:
- Antragstellung
- Wo einreichen?
Der Antrag kann direkt bei der zuständigen Stelle eingereicht werden, zum Beispiel bei: - der Pensionsversicherungsanstalt (PVA),
- der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS),
- der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), oder
- dem Bundessozialamt für Personen ohne Pension.
- Wie einreichen?
Der Antrag kann schriftlich, persönlich oder in vielen Fällen online über die Website der jeweiligen Versicherung oder über das Digitale Amt erfolgen.
- Notwendige Unterlagen
- Antragsformular:
Ein vollständig ausgefülltes Pflegegeld-Formular. Dieses ist bei den zuständigen Stellen erhältlich oder online abrufbar. - Ärztliche Befunde:
Medizinische Unterlagen, die den Pflegebedarf dokumentieren (z. B. Arztbriefe, Diagnosen, Therapieberichte). - Nachweis über die Pflegebedürftigkeit:
Falls bereits Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden (z. B. von Angehörigen), sollten entsprechende Nachweise eingereicht werden.
- Medizinische Begutachtung
Nach der Antragstellung beauftragt die zuständige Stelle einen Gutachter, der die Pflegebedürftigkeit bewertet. Dazu wird in der Regel ein Hausbesuch durchgeführt, bei dem der individuelle Pflegebedarf eingeschätzt wird.
- Entscheidung
- Nach der Begutachtung wird der Pflegebedarf in eine der sieben Pflegestufen eingeteilt, wobei die Stufe die Höhe des Pflegegeldes bestimmt.
- Der Bescheid wird schriftlich zugestellt. Im Falle einer Ablehnung oder Unzufriedenheit mit der Einstufung kann innerhalb von 3 Monate beim zuständigen Landessozialgericht Klage erhoben werden.
Tipp
Olaf Stephany Homecaremanager kann auch bei einer etwaigen Beschwerde oder Einspruch helfen.
Das Pflegegeld wird unabhängig vom Einkommen der pflegebedürftigen Person gewährt und ist steuerfrei.
Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!
Per Kontaktformular, unter Telefon 05332 / 22 8 55 oder E-Mail: info@homecaremanager.at!
Gemeinsam streben wir danach, Ihre Gesundheitsversorgung auf ein neues Niveau zu heben. Ich freue mich darauf, Sie bald unterstützen zu dürfen!