Unterschiede bei der Höhe des Pflegegeldes
Gibt es Unterschiede bei der Höhe des Pflegegeldes, und wovon hängt das ab?
Ja, in Österreich gibt es Unterschiede bei der Höhe des Pflegegeldes, und diese hängen von der sogenannten Pflegestufe ab. Die Pflegestufe wird auf Basis des tatsächlichen Pflegebedarfs einer Person festgelegt.
Die Pflegestufen in Österreich
Es gibt insgesamt sieben Pflegestufen, die den monatlichen Pflegebedarf in Stunden und die Höhe des Pflegegeldes bestimmen. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch einen ärztlichen oder pflegerischen Sachverständigen.
Pflegestufe |
Monatlicher Pflegebedarf (in Stunden) |
Pflegegeld (Stand 2025) |
1 |
ab 65 Stunden |
ca. 200,80 € |
2 |
ab 95 Stunden |
ca. 370,30 € |
3 |
ab 120 Stunden |
ca. 577,00 € |
4 |
ab 160 Stunden |
ca. 865,10 € |
5 |
ab 180 Stunden (mit besonderen Anforderungen) |
ca. 1.175,20 € |
6 |
ab 180 Stunden (dauernde Betreuung nötig) |
ca. 1.641,10 € |
7 |
ab 180 Stunden (besonders hoher Pflegebedarf) |
ca. 2.156,60 € |
(Die genauen Beträge können leicht variieren, da sie regelmäßig angepasst werden.)
Ab Jänner 2025 wurde das Pflegegeld in allen Stufen um den Anpassungsfaktor von 4,6% angehoben!
Wovon hängt die Einstufung ab?
- Pflegebedarf in Stunden:
Der zeitliche Aufwand für die Pflege wird anhand einer Begutachtung ermittelt. Dabei zählen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben. - Besondere Anforderungen:
In den höheren Pflegestufen (ab Stufe 5) wird berücksichtigt, ob die Pflege besonders intensiv ist, etwa bei Menschen mit schwerer körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, nächtliche Einsätze, häufige Pflegeverrichtungen Tag und Nacht. - Betreuungsbedarf rund um die Uhr:
Ab Pflegestufe 6 wird ein erhöhter Betreuungsbedarf (z. B. bei Demenz, Selbst- und Fremdgefährdung oder schwerster Mobilitätseinschränkung) als Kriterium herangezogen. - Ärztliche Befunde:
Medizinische Gutachten und Dokumente spielen eine zentrale Rolle bei der Festlegung der Pflegestufe.
Weitere Faktoren
- Das Pflegegeld ist unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der pflegebedürftigen Person.
- Es handelt sich um eine pauschale Geldleistung, die individuell für pflegerische Unterstützung verwendet werden kann, z. B. für professionelle Pflegekräfte oder zur Entschädigung von pflegenden Angehörigen.
Hinweis: Anpassung der Beträge
Die Pflegegeldbeträge werden in Österreich regelmäßig an die Inflation angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Die aktuellen Werte sind daher immer auf den Websites der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder des Bundesministeriums für Soziales abrufbar.
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